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Wieder eine neue Falle für Webseitenbetreiber – besser jetzt handeln
Zum 24.02.2016 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, durch das Webseitenbetreiber dazu verpflichtet sind, eine (vollständige) Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite zur Verfügung zu stellen. Wir beraten Sie gerne diesbezüglich und setzen die gesetzlichen Anforderungen selbstverständlich auch gerne für Sie um.