Zum 24.02.2016 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, durch das Webseitenbetreiber dazu verpflichtet sind, eine (vollständige) Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite zur Verfügung zu stellen.
Wir beraten Sie gerne diesbezüglich und setzen die gesetzlichen Anforderungen selbstverständlich auch gerne für Sie um.
Was genau mit diesem Gesetz bezweckt werden soll und mit welchen Konsequenzen ein Webseitenbetreiber bei Nichtbeachtung zu rechnen hat, verdeutlicht der Rechtsanwalt Sören Siebert auf seiner Plattform e-Recht24.de in einer sehr verständlichen Zusammenfassung.
http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/10066-abmahnung-datenschutzerklaerung-auf-webseiten.html